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   BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 104.85   

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BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 104.85 (https://dejure.org/1986,5536)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1986 - 6 B 104.85 (https://dejure.org/1986,5536)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - 6 B 104.85 (https://dejure.org/1986,5536)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Zweifeln an der vom Wehrpflichtigen geltend gemachten Gewissensentscheidung - Geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.02.1966 - VII C 2.63

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 104.85
    Die Beschwerdeausführungen zu I., mit denen geltend gemacht wird, das Verwaltungsgericht habe gegen die in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 242), 24. Juli 1959 (BVerwGE 9, 100) und 11. Februar 1966 - BVerwG 7 C 2.63 - niedergelegten Grundsätze der Bewertung von Aussagen der Kriegsdienstverweigerer verstoßen, berücksichtigen zunächst nicht, daß es für die Begründetheit einer Abweichungsrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO darauf ankommt, ob das angegriffene Urteil mit seinen tragenden Rechtssätzen von der gegenwärtigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie in näher zu bezeichnenden Divergenzentscheidungen niedergelegt ist, abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

    Dies ist jedenfalls insoweit geschehen, als in den erwähnten Urteilen des 7. Senats (insbesondere in dem Urteil vom 11. Februar 1966 - BVerwG 7 C 2.63 - im Anschluß an BVerwGE 14, 146) davon ausgegangen worden ist, im Falle von Zweifeln an der vom Wehrpflichtigen geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe müsse die Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit auf seine Aufrichtigkeit und allgemeine Glaubwürdigkeit den Ausschlag geben.

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 104.85
    Der seit dem Jahre 1973 für Entscheidungen in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige 6. Senat hat in ständiger Rechtsprechung, die u.a. in dem Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - (BVerwGE 55, 217) zusammengefaßt worden ist, die in derartigen Sachen zu stellenden Beweisanforderungen präzisiert.
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 104.85
    Die Beschwerdeausführungen zu I., mit denen geltend gemacht wird, das Verwaltungsgericht habe gegen die in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 242), 24. Juli 1959 (BVerwGE 9, 100) und 11. Februar 1966 - BVerwG 7 C 2.63 - niedergelegten Grundsätze der Bewertung von Aussagen der Kriegsdienstverweigerer verstoßen, berücksichtigen zunächst nicht, daß es für die Begründetheit einer Abweichungsrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO darauf ankommt, ob das angegriffene Urteil mit seinen tragenden Rechtssätzen von der gegenwärtigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie in näher zu bezeichnenden Divergenzentscheidungen niedergelegt ist, abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 104.85
    Dies ist jedenfalls insoweit geschehen, als in den erwähnten Urteilen des 7. Senats (insbesondere in dem Urteil vom 11. Februar 1966 - BVerwG 7 C 2.63 - im Anschluß an BVerwGE 14, 146) davon ausgegangen worden ist, im Falle von Zweifeln an der vom Wehrpflichtigen geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe müsse die Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit auf seine Aufrichtigkeit und allgemeine Glaubwürdigkeit den Ausschlag geben.
  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 104.85
    Es bedarf keiner weiteren Klärung, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die von dem Verwaltungsgericht nicht verkannt worden ist, daß eine Gewissensentscheidung eines Wehrpflichtigen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nur dann angenommen werden kann, wenn diese von ihm geltend gemachte Entscheidung auf einer inneren Bindung beruht, die so stark sein muß, daß er gegen sie nicht ohne schwere seelische Not bzw. nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte (vgl. Beschluß vom 4. September 1978 - BVerwG 6 C 25.77 - sowie Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80

    "Das Gewissen entscheidet nur über meine eigenen Taten..." - "... Zur Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 104.85
    Das Verwaltungsgericht hat nicht etwa im Gegensatz zu diesen Urteilen sowie auch zu dem Urteil des Senats vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - (BVerwGE 64, 369) angenommen, eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG setze begrifflich notwendig voraus, daß der Kriegsdienstverweigerer das Verhalten anderer Personen, die seine Einstellung nicht teilten und demgemäß zum Waffengebrauch bereit seien, sittlich mißbillige.
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59

    Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 104.85
    Die Beschwerdeausführungen zu I., mit denen geltend gemacht wird, das Verwaltungsgericht habe gegen die in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 242), 24. Juli 1959 (BVerwGE 9, 100) und 11. Februar 1966 - BVerwG 7 C 2.63 - niedergelegten Grundsätze der Bewertung von Aussagen der Kriegsdienstverweigerer verstoßen, berücksichtigen zunächst nicht, daß es für die Begründetheit einer Abweichungsrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO darauf ankommt, ob das angegriffene Urteil mit seinen tragenden Rechtssätzen von der gegenwärtigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie in näher zu bezeichnenden Divergenzentscheidungen niedergelegt ist, abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 104.85
    Das angegriffene Urteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von den tragenden Rechtssätzen der in Abschnitt II. der Beschwerdebegründung erwähnten Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 19.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 23 = DÖV 1969, 361 Leitsatz Nr. 113), 4. Mai 1972 - BVerwG 8 (nicht: 7) C 113.69 - sowie 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 202.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 87).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 202.73

    Revision in Sachen Parteinahme ohne Bereitschaft selbst Waffen anzuwenden und

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 104.85
    Das angegriffene Urteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von den tragenden Rechtssätzen der in Abschnitt II. der Beschwerdebegründung erwähnten Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 19.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 23 = DÖV 1969, 361 Leitsatz Nr. 113), 4. Mai 1972 - BVerwG 8 (nicht: 7) C 113.69 - sowie 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 202.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 87).
  • BVerwG, 24.05.1982 - 6 CB 34.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bewerbungen bei der Polizei und beim

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 104.85
    Zur Klarstellung sei allerdings im Hinblick auf die vom Verwaltungsgericht mit dem Kläger erörterten Probleme bemerkt, daß die Billigung einer polizeilichen Tätigkeit einschließlich des etwa nötigen Waffengebrauchs der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen ebensowenig grundsätzlich entgegensteht, wie die Bereitschaft zur Hilfeleistung für Angehörige von Streitkräften oder Beteiligten von kriegerischen Auseinandersetzungen z.B. bei der Behandlung und Betreuung von Verwundeten (vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 1982 - BVerwG 6 CB 34.81 - sowie vom 8. November 1982 - BVerwG 6 B 95.81 - ).
  • BVerwG, 08.11.1982 - 6 B 95.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 04.09.1978 - 6 C 25.77
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